
Kündigungsfristen Grundversicherung
Wenn Sie auf den 1. Januar Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung bei einem anderen Krankenversicherer abschliessen möchten, können Sie bis zum 30. November Ihre bisherige Krankenversiche-rung kündigen, unabhängig von einer Prämienerhöhung oder ob Sie eine Versicherung mit HMO-, Hausarzt-Modell oder Wahlfranchise abgeschlossen haben.
Kündigen Sie rechtzeitig, Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November bei Ihrem Krankenversiche-rer eingetroffen sein.
Wenn Sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung ohne Wahlfranchise bzw. HMO-/Hausarztmodell oder weitere Versicherungsmodelle abgeschlossen haben, können Sie auch per 30. Juni kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens am 31. März bei Ihrem Krankenversicherer eingetroffen sein.
Nicht der Poststempel der Kündigung ist massgebend, sondern das Datum, an welchem der Krankenver-sicherer die Kündigung erhält. Die Kündigungsfrist ist eingehalten, wenn die Kündigung am letzten Tag der gesetzlichen Frist (30. November) beim Versicherer zur gewöhnlichen Geschäftszeit eingetroffen ist. Eine ins Postfach gelegte eingeschriebene Sendung gilt in jenem Zeitpunkt als zugestellt, in welchem sie auf der Post abgeholt wird. Es wird empfohlen, die Kündigung spätestens bis Mitte November einge-schrieben zu senden, damit Sie einen Beweis für Ihre rechtzeitige Kündigung in der Hand haben.
(Quelle: BAG)